Die Bewohner des folgenden Hauses beantragen die Einsetzung einer Gebäudereinigung für die wöchentliche Treppenhausreinigung sowie die monatliche Reinigung der übrigen Gemeinschaftsflächen (Keller, falls vorhanden Dachboden), inkl. Säuberung der Hauseingangstür, des Treppengeländers, Spinngewebe entfernen usw.
Die Reinigung soll ab dem angegebenen Datum beginnen und wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf alle Hausparteien nach qm-Wohnfläche umgelegt.